Conditions générales de service d'Helvète Media Sàrl

1- Präambel

Die Firma Helvète Media Sàrl gibt ein Gesundheits- und Wellnessmagazin mit dem Titel „Salle d’attente“ sowie eine Zeitschrift mit dem Titel „La Newsletter“ heraus, die beide viermal jährlich erscheinen. In diesem Zusammenhang bietet sie einerseits die Erstellung und Veröffentlichung von Aufklärungsartikeln und andererseits die Veröffentlichung von Anzeigen mit kommerziellem Inhalt an.

2- Begriffsbestimmungen

Die Parteien erklären, den nachstehend mit einem Grossbuchstaben versehenen Begriffen folgende Bedeutung zu geben:

Verlag :

Gesellschaft Helvète Media Sàrl,

CHE-296.448.236, mit Sitz in Martigny,

c/o Rue du Simplon 4, 1920 Martigny;

Inserent :

vertraglicher Partner des Verlags, bezeichnet im Dienstleistungsvertrag;

Dienstleistungsvertrag :

Gesamtheit der besonderen vertraglichen Bestimmungen, die zwischen dem Verlag und dem Inserenten vereinbart wurden, zusammengefasst in einem Dokument mit dem Titel „Dienstleistungsvertrag“ und von beiden oben genannten Parteien unterzeichnet (oder mündlich bzw. per E-Mail bestätigt);

Artikel :

Text, Medien (Bilder, Videos sofern geeignet) oder eine Kombination aus beidem, bestimmt zur Veröffentlichung im redaktionellen Teil der Ausgabe der Zeitschrift oder des Periodikums gemäss Dienstleistungsvertrag und/oder auf der Website des Verlags www.salledattente.ch;

Werbeanzeige mit kommerziellem Inhalt oder Anzeige : kommerzielle Mitteilung, die als solche in der Zeitschrift oder im Periodikum veröffentlicht werden soll;

Zeitschrift : Gesundheits- und Wohlfühlmagazin, herausgegeben und veröffentlicht vom Verlag unter dem Titel „Salle d’attente“, Format 210 x 287 mm, erscheint viermal jährlich und richtet sich an die breite Öffentlichkeit;

Periodikum : medizinischer Informationsbulletin, herausgegeben und veröffentlicht vom Verlag unter dem Titel „La Newsletter – Salle d’attente“, Format 210 x 147 mm, erscheint viermal jährlich und richtet sich an Gesundheitsdienstleister;

3- Geltungsbereich

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Herausgeber und dem Inserenten, in dessen Rahmen sich der Herausgeber verpflichtet, gegen Entgelt Artikel mit informativen Inhalten zu den Themen Gesundheit und Wohlbefinden und/oder Anzeigen mit kommerziellem Inhalt in der Zeitschrift und/oder im Periodikum zu erstellen und/oder zu veröffentlichen.

4- Leistungen des Herausgebers

Der Herausgeber verpflichtet sich, dem Inserenten die im Dienstleistungsvertrag beschriebenen Leistungen zu erbringen.

Der Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen des Herausgebers richtet sich nach der Ausgabe der Zeitschrift oder des Periodikums, auf die im Dienstleistungsvertrag Bezug genommen wird.

Wenn sich die vom Herausgeber zu erbringenden Leistungen auf die Erstellung eines oder mehrerer Artikel mit informativem Inhalt zu den Themen Gesundheit/Wohlbefinden beziehen, umfassen die Leistungen des Herausgebers das Interview mit dem Experten, die Abfassung des Artikels, das Korrekturlesen und die Formatierung. In der Regel haben die vom Herausgeber erstellten Artikel die Form eines Interviews mit einem Experten des betreffenden Fachgebiets.

Wenn sich die vom Herausgeber zu erbringenden Leistungen auf die Veröffentlichung einer kommerziellen Anzeige beziehen, ist der Inserent dafür verantwortlich, diese innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten und im Dienstleistungsvertrag genannten Frist gemäß den technischen Vorgaben des Herausgebers (Dateiformat, Größe, Auflösung, Farben usw.) bereitzustellen. Jede Lieferverzögerung seitens des Inserenten berechtigt den Herausgeber, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass die Anzeige mit kommerziellem Inhalt veröffentlicht wird. Der gesamte Preis bleibt vom Inserenten geschuldet. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, dem Inserenten die Kosten in Rechnung zu stellen, die durch die Suche nach einem Ersatzinserenten entstehen. Weist das vom Inserenten als Anzeige gelieferte Dokument einen Mangel auf, ist der Herausgeber berechtigt, es abzulehnen. Eine zu Recht abgelehnte Anzeige gilt als nie geliefert.

5- Bezahlung des Kaufpreises

Der Inserent verpflichtet sich, nach Erhalt jeder vom Herausgeber übermittelten Rechnung den im Dienstleistungsvertrag genannten Preis zu zahlen. Der Preis ist in zwei gleichen Raten zu zahlen, eine bei Vertragsunterzeichnung, die andere bei Veröffentlichung der Zeitschrift und/oder des Periodikums. Die Zahlungen sind auf das Konto zu überweisen, dessen Bankverbindung auf der vom Verlag übermittelten Rechnung oder in den dieser beigefügten Unterlagen angegeben ist. Erfolgt die erste Zahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung des Verlags angegebenen Frist, ist dieser berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Verlag hat zudem das Recht, jede Veröffentlichung aufzuschieben, solange die erste Zahlung nicht eingegangen ist.

6- Geistiges Eigentum

Wenn sich die vom Herausgeber zu erbringenden Leistungen auf die Erstellung eines oder mehrerer Artikel mit Inhalten zu den Themen Gesundheit und Wohlbefinden beziehen, liegen alle Urheberrechte an dem vom Herausgeber erstellten Artikel bei diesem. Darüber hinaus garantiert der Herausgeber, dass er über alle für die Veröffentlichung des Artikels erforderlichen Rechte verfügt und dass kein Dritter ein vorrangiges Recht geltend machen kann.

Wenn sich die vom Herausgeber zu erbringenden Leistungen auf die Veröffentlichung einer Anzeige mit kommerziellem Inhalt beziehen, garantiert der Inserent, dass er über alle für die Veröffentlichung der genannten Anzeige erforderlichen Rechte verfügt und dass kein Dritter ein vorrangiges Recht gegenüber dem Herausgeber geltend machen kann. Darüber hinaus gewährt der Inserent dem Herausgeber eine Lizenz zur Veröffentlichung des durch geistige Eigentumsrechte (Marken, Geschmacksmuster, Patente, Urheberrechte usw.) geschützten Inhalts der genannten Anzeige in der im Dienstleistungsvertrag genannten Ausgabe der Zeitschrift oder des Periodikums sowie im Internet, falls diese Ausgabe „online“ veröffentlicht wird. Diese Lizenz gilt weltweit und ist unwiderruflich. Der Verlag erwirbt keine weiteren Rechte an der vom Inserenten übermittelten Anzeige mit kommerziellem Inhalt.

7- Arzneimittelwerbung, unlauterer Wettbewerb und sonstige Bestimmungen

Die Parteien verpflichten sich, alle Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerb einzuhalten, sei es branchenbezogene Richtlinien oder die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241).

Die Parteien verpflichten sich zudem insbesondere, alle Bestimmungen zur Arzneimittelwerbung einzuhalten, sei es branchenbezogene Richtlinien, insbesondere den Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie in der Schweiz (Pharmakodex), oder Bestimmungen des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG; SR 812.21) sowie der Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz, insbesondere der Verordnung vom 17. Oktober 2001 über die Arzneimittelwerbung (Arzneimittelwerbeverordnung; ARV; SR 812.212.5).

Der Inserent hat keinen Anspruch auf die Erstellung und/oder Veröffentlichung eines Artikels, den der Herausgeber als Verstoß gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder die für den betreffenden Tätigkeitsbereich geltenden Vorschriften ansieht. Der Herausgeber kann die Veröffentlichung jeder Anzeige ablehnen, die er als Verstoß gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften in Bezug auf den betreffenden Tätigkeitsbereich ansieht. Jede rechtswidrige oder nicht vorschriftsmäßige Anzeige gilt als mangelhaft im Sinne von Art. 4.4 oben.

8- Subunternehmer

Der Herausgeber ist berechtigt, zur Erfüllung seiner im Dienstleistungsvertrag sowie in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer hinzuzuziehen.

9- Lieferung zusätzlicher Exemplare

Sieht der Dienstleistungsvertrag die Lieferung zusätzlicher Exemplare der Zeitschrift oder des Periodikums vor, so werden diese an die im Dienstleistungsvertrag angegebene Adresse des Inserenten geliefert, und zwar zu demselben Zeitpunkt, zu dem die regulären Exemplare der Zeitschrift oder des Periodikums an die Kunden des Verlags geliefert werden.

10. Vertragsabschluss und Vertragsänderung

Der Dienstleistungsvertrag kommt durch die Unterschrift (oder durch mündliche Vereinbarung oder per E-Mail) beider Parteien zustande, die gegebenenfalls rechtsgültig vertreten sind.

Der Dienstleistungsvertrag kann durch einen schriftlichen Nachtrag geändert werden, der von beiden Parteien (oder per E-Mail) unterzeichnet wird, die gegebenenfalls rechtsgültig vertreten sind. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf die gleiche Weise geändert werden.

11. Kündigungsrecht des Inserenten

Der Inserent hat die Möglichkeit, den Vertrag zwei Monate vor dem ersten Tag des Monats zu kündigen, in dem die im Dienstleistungsvertrag festgelegte Zeitschrift oder das Periodikum erscheint.

12. Rückzug der Aussage des befragten Sachverständigen

Wenn die vom Verlag zu erbringenden Leistungen die Erstellung eines oder mehrerer Artikel mit informativen Inhalten zu Gesundheit und Wohlbefinden betreffen und der befragte oder zu befragende Experte seine Teilnahme zurückzieht, wird der Verlag sich nach Kräften bemühen, einen Ersatz-Experten zu finden. Falls es dem Herausgeber nicht gelingt, rechtzeitig einen Ersatz-Experten zu finden, steht es ihm frei, die Erstellung und Veröffentlichung des oder der Artikel mit informativen Inhalten zu Gesundheit und Wohlbefinden zu verschieben.

13. Dauer des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien gilt als bis zur vollständigen Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen durch beide Parteien bestehend. Eine vorzeitige Beendigung ist nur unter den in den vorstehenden Artikeln 4.4, 5 oder 11 genannten Bedingungen möglich.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Erbringers der Hauptleistung, d. h. der Sitz des Herausgebers.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Dienstleistungsvertrags oder der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nach dem gemäß Art. 12 oben als nichtig, rechtswidrig oder unwirksam angesehen werden, bleibt der übrige Teil des Dienstleistungsvertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig, es sei denn, aus dem Willen der Parteien oder den Umständen geht hervor, dass diese den Vertrag ohne die nichtige, rechtswidrige oder unwirksame Bestimmung nicht geschlossen hätten.

16. Vollständigkeit

Der Dienstleistungsvertrag sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Keine anderen Dokumente oder Vereinbarungen sind für die Parteien bindend, es sei denn, im Dienstleistungsvertrag oder in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist etwas anderes festgelegt.

17. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit der Bedingungen ihres Vertragsverhältnisses zu wahren. Die Identität des Inserenten wird grundsätzlich am Ende eines Artikels mit informativem Inhalt zu den Themen Gesundheit und Wohlbefinden angegeben.

18. Fehlen eines Arbeitsverhältnisses, einer Partnerschaft oder einer Gesellschaft

Die Parteien sind sich einig, dass ihre vertragliche Beziehung kein Arbeitsverhältnis, keine Partnerschaft, keine Gesellschaft oder ein anderes Joint Venture begründet.